(siehe auch: Klassismus - Das AGG um Soziale Herkunft und Vermögen ergänzen Facebook-Gruppe)
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird das Verbot von sechs Diskriminierungsformen geregelt:
* Rasse und ethnische Herkunft,
* Geschlecht
* Religion und Weltanschauung,
* Behinderung
* Alter
* sexuelle Identität
Erneut gelesen: Toporowski zu Corbyn
vor 3 Tagen